Gremien der Mitwirkung
Mitmachen lohnt sich - die Schule ist für die Schüler/innen und ihre Eltern da! Und für die Lehrer/innen, die hier ihre Arbeitsstelle haben.
Schüler, Eltern, Lehrer - jeder hat gesetzliche Mitwirkungs- möglichkeiten. An wen können Schüler sich wenden, wenn sie etwas an unserer Schule verändern wollen? Klassenlehrer, Bildungsgangleitung, Schulleitung - alles klar, aber es gibt noch andere Möglichkeiten. Warum wählen Sie Klassensprecher? Wer vertritt sonst noch Ihre Rechte?
Die Mitwirkung geschieht in den Gremien, d.h. in den Ausschüssen. All dies ist im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Wir haben die Aufgaben der Mitwirkungsgremien auf den nächsten Seiten (rechte Navigationsleiste) für Sie zusammengefasst. Die vollständige und rechtlich gültige Fassung steht im Schulgesetz NRW (§ 62-75).
Unsere Schüler können sich an den Klassensprecher oder an den Schülerrat des BTI wenden. Die Eltern unserer Schüler können die jeweilige Klassenpflegschaft und je nach Fragestellung auch die Schulpflegschaft des BTI ansprechen. Wer Vorsitzende/r in diesen Gremien ist, erfahren Sie in unserem Schülerbüro. Aus Datenschutzgründen dürfen wir Schüler- und Elternnamen nicht auf der Website nennen.

