BFHG: Praktikum
Um die volle Fachhochschulreife zu erlangen, ist ein berufsbezogenes Praktikum von insgesamt 6 Monaten (24 Wochen) erforderlich.
Das Praktikum gliedert sich in vier Teile, es findet in der folgenden Organisationsform statt:
4 Wochen:
Diese Praktikumswochen sind integriert in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs.
4 Wochen:
Diese Praktikumszeit kann im Differenzierungsbereich angerechnet werden, soweit hier ergänzende berufspraktische Lernangebote stattfinden, was regelmäßig der Fall ist.
4 Wochen:
Diese Phase umfasst ein Betriebspraktikum während der Unterrichtszeit.
12 Wochen:
Ein Praktikum von dieser Dauer ist unmittelbar vor dem Bildungsgang oder während der Ferien im Bildungsgang oder nach dem Bildungsgang zu absolvieren.
Bei erfolgter Berufsausbildung oder Berufstätigkeit:
Auf das Praktikum kann verzichtet werden, wenn Sie eine einschlägige Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit in einem entsprechenden Berufsfeld absolviert haben.

